Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Tier/Ihre Tiere persönlich kennenzulernen
  • Wir betreuen Ihre Tiere gemäß Ihren Anweisungen. Dazu gehören nebst der Fütterung, die Reinigung und die gesundheitliche Überwachung. 
  • Wir verpflichten uns des Weiteren, die Abwesenheit keinen Drittpersonen mitzuteilen. 
  • Der Besitzer verpflichtet sich genaue Anweisungen im Anmeldeformular zur Fütterung und Pflege des Tieres/der Tiere zu geben.
  • Die Tierbetreuervereinbarung und Buchung sind verbindlich, kann jedoch bis zu 7 Tage vor Antritt storniert werden
  • Die Stornierung hat schriftlich, per E-Mail oder postalisch zu erfolgen
  • Wenn die Buchung nicht rechtzeitig storniert wird, behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung von 50 % des vereinbarten Preises zu erheben
  • Mit dem ausgefüllten Anmeldeformular ist die Buchung fix gebucht 
  • Das Futter und/oder diverses Zubehör wie Katzenstreu/Einstreu usw. wird vom Tierhalter bereitgestellt und sollte ausreichend vor der Betreuung zur Verfügung stehen.
  • Die Betreuung erfolgt mobil und ausschließlich in der gewohnten Umgebung des Tieres und in der Wohnung des Tierhalters.
  • Die betreuenden Personen, Petra Fischer oder Markus Birk, verpflichtet sich, die Betreuung nach bestem Wissen und Gewissen und nach Vorgaben des Tierhalters und den Gewohnheiten des Tieres vorzunehmen und auch täglich den Gesundheitszustand zu prüfen.
  • Sollte das Futter oder sonstiges Zubehör für die Zeit der Abwesenheit des Tierhalters nicht ausreichen, verpflichtet sich der Tierbetreuer, dies in ausreichender Menge auf Kosten des Tierhalters einzukaufen. Der Tierhalter hat die zusätzlichen Ausgaben inklusive Aufwandentschädigung von 15 Euro in der Schlussrechnung zu begleichen.
  • Angaben des zu betreuenden Tieres, das Datum, Name des Tierarztes und wer im Notfall und im Todesfall zu benachrichtigen ist, ist auf dem Anmeldeformular genau anzugeben.
  • Die Betreuung Ihrer Tiere erfolgt in Ihrem Zuhause und in gewohnter Umgebung, wir bieten keine Pension!
  • Sollte aus welchen Gründen auch immer, der Schlüssel verloren gehen oder durch die betreuende Person einen Schaden entstehen, haftet die betreuende Person für den Verlust des Schlüssels oder des Schadens
  • Die betreuende Person ist nicht verpflichtet, Reinigungsarbeiten wie Saugen oder durch Ihr Haustier verursachten Schmutz außerhalb des Käfigs oder der Katzentoilette zu beseitigen. Dennoch ist es obligatorisch, dass wir den Betreuungsort ordentlich verlassen. Bitte stellen Sie dafür ein Reinigungsgerät zur Verfügung

Ferienbetreuung

  • Bei Ihnen zu Hause: das gewohnte Futter sowie das nötige Pflegematerial muss für die Dauer der Betreuung bereitgestellt werden. 
  • Durch die Tierbetreuung zu beschaffende Futter- und Pflegemittel werden weiterverrechnet. Wir erlauben uns, dafür eine Aufwandspauschale von 15,00 Euro aufzuschlagen.

Im Krankheitsfall des Tieres

  • Falls das Tier sich verletzt oder erkrankt und der Eigentümer sowie die Notfallnummer nicht erreichbar sind, wird der Tierbetreuer das Tier gem. den rechtlichen Anforderungen des Tierschutzgesetztes beim Tierarzt behandeln lassen. Wird eine Operation erforderlich, ist der Betreuer zur Entscheidung bevollmächtigt. 
  • Anfällige tierärztliche Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
  • Mit dem beigefügten Formular geben Sie uns, Petra Fischer oder Markus Birk, die Vollmacht, Ihr Tier bei Krankheit, dem Tierarzt vorstellen zu dürfen.

Im Todesfall 

Wir verpflichten uns zur sorgfältigsten Pflege des Tieres. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. sterben, schuldet der Tierbetreuer dem Eigentümer keine Entschädigung.

Rechnungsstellung:

Der Preis wird nach unserer Preisliste berechnet, zudem berechnen wir außerhalb von Tailfingen eine Fahrkostenoauschale von 0,35 Euro pro Tag und pro km (einfache Strecke)

MEHRWERTSTEUER und Zahlbarkeit

Wir sind seit 01.01.2024 Kleinunternehmer nach § 19 und weisen keine MwSt. mehr aus.

Es kann per Überweisung bezahlt werden, wenn die haushaltsnahe Dienstleistung bei Ihnen geltend gemacht werden sollte.

Die Schlussrechnung erfolgt bei Schlüsselübergabe am Ende Ihrer Abwesenheit und ist sofort zahlbar, sofern nichts anderes im Auftrag vereinbart wurde.

Der Gerichtsstand ist Balingen

Stand 01. Mai 2024

 

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